Ich habe jetzt vermehrt Anfragen bekommt, mal etwas über den Kaufvertrag zu schreiben. Den Wünschen komme ich nach und fange hier mal mit Teil 1 an. Allerdings ist zu sagen, dass ich selbst kein Anwalt etc. bin und somit nur aus eigenen Erfahrungen berichte. Bei Korrekturen bitte Info an mich.

Eigenheim / Hausbau - Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme), durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache (Immobilie) und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet.

Bei Kaufverträgen für Immobilien ist die notarielle Beglaubigung notwendig. Ohne Notar kann keine Immobilie den Besitzer wechseln. Beim Notartermin sollten Käufer und Verkäufer oder eine von ihm bestimmte Person mit den nötigen Rechten erscheinen. Wenn der Verkäufer eine andere Person zur Vollmacht ermächtig, müssen alle notwendigen Vollmachten zum Notartermin mitgebracht und vorgelegt werden.

In den Kaufvertrag gehören folgende Dinge:

Die erschienene (i. d. R. Käufer und Verkäufer)

Der Vertrag fängt mit den erschienenen an, welche i. d. Regel Käufer und Verkäufer sind. Hat der Verkäufer einen bevollmächtigten geschickt, wird dieser genannt. Zu den persönlichen Daten gehören u. a. Anschrift, Geburtsdatum und Beruf.

Falls ein Makler involviert ist, wird dieser auch genannt.

Kaufgegenstand des Vertrages:

Im Kaufvertrag werden Angaben zu dem Grundbesitzer anhand des Grundbuches vorgenommen. Das Grundbuch wird genau bestimmt, da jedes Grundbuch und Auszug bezeichnet ist.
Bei den Angaben im Grundbuch werden Grundpfandrechte Dritter, Grundschulden oder andere/weitere Vertragsparteien und/oder weitere Vereinbarungen wie Wegerechte für den Nachbarn genannt. Handelt es ich um eine Eigentumswohnung, werden hier auch Angaben der Teilungserklärung wie z. B. Miteigentumsteil oder Sondernutzungsrechte (Keller, Garten) aufgeführt.

Es wird unter Kaufgegenstand genau festgehalten, um was es sich handelt und wo das Grundstück/Objekt eingetragen ist.

Nächster Teil folgt…..

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